Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma BOARDING M, Ulrike Tauber, Auf der Beune 81, 64839 Münster
— nachfolgend „Vermieterin" genannt —
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über möblierte Apartments, die zwischen der Vermieterin und dem Mieter (nachfolgend „Mieter") geschlossen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Vermieterin vermietet möblierte Apartments zum vorübergehenden Gebrauch (Wohnen auf Zeit). Die Apartments werden ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet. Aufgrund der Mindestmietdauer von zwei Monaten handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beherbergung im Sinne eines Hotel- oder Pensionsvertrags.
(2) Die Beschaffenheit des Mietobjekts ergibt sich aus der Objektbeschreibung und dem Zustand bei Übergabe. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Vermieterin ist berechtigt, ein gleichwertiges Apartment zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Mieter zumutbar ist.
(3) Eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung der Apartments ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet. Der Mieter hat bei Vorliegen berechtigter Interessen einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung gemäß § 553 BGB.
§ 3 Vertragsschluss und Mietdauer
(1) Anfragen über das Kontaktformular der Website, per E-Mail oder Telefon stellen kein verbindliches Angebot der Vermieterin dar. Der Mietvertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrags zustande. Vorvertragliche Kommunikation dient ausschließlich der Angebotsfindung.
(2) Die Mindestmietdauer beträgt 2 Monate. Die Regelmietdauer beträgt bis zu 6 Monate. Verlängerungen sind nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
(3) Das Mietverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 542 Abs. 2 BGB). Eine ordentliche Kündigung während der festen Mietdauer ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 543, 569 BGB) bleibt unberührt.
§ 4 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Wird der Mietvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail, Telefon) ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Parteien geschlossen, steht dem Mieter als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über die Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 312 Abs. 4 Satz 1 BGB, sofern der Vertrag den Verbraucher zur Zahlung einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zeitraum verpflichtet und der Verbraucher die Möglichkeit hatte, die Räume vor Vertragsschluss zu besichtigen oder ausreichende Informationen zu erhalten.
(3) In Fällen, in denen das Widerrufsrecht besteht, informiert die Vermieterin den Mieter vor Vertragsschluss gesondert in Textform über die Ausübung und Folgen des Widerrufsrechts. Der Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss an die Vermieterin zu richten (Kontaktdaten siehe Impressum).
§ 5 Mietpreis und Zahlung
(1) Die monatliche Miete ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Die aktuellen Richtpreise sind auf der Website einsehbar und können je nach Apartment-Größe, Ausstattung und Mietdauer variieren.
(2) Im Mietpreis enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart: Möblierung, Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom), LAN-Internetanschluss, Nutzung des Aufzugs, eines Parkplatzes sowie des Frühstücksangebots.
(3) Optionale Zusatzleistungen (z. B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Reinigungsservice) werden gesondert berechnet und im Mietvertrag festgehalten.
(4) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats (§ 556b Abs. 1 BGB), auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 6 Kaution
(1) Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Mietkaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt und beträgt maximal zwei Monatskaltmieten (§ 551 BGB lässt bei Wohnraummiete bis zu drei Monatsmieten zu).
(2) Die Kaution wird auf einem von der Vermieterin separat zu führenden, verzinslichen Konto hinterlegt. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.
(3) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist von in der Regel bis zu drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe des Apartments, abzüglich etwaiger berechtigter Ansprüche der Vermieterin (z. B. Schadensersatz, ausstehende Mietzahlungen).
§ 7 Übergabe und Rückgabe
(1) Das Apartment wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Bei Übergabe wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Apartments und etwaige Mängel festhält.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment bei Auszug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist ausgenommen.
(3) Schlüssel sind bei Auszug vollständig zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust trägt der Mieter die nachgewiesenen Kosten für den Austausch des betroffenen Schließzylinders oder — sofern eine Schließanlage betroffen ist und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann — der gesamten Schließanlage.
§ 8 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Die jeweils gültige Hausordnung wird dem Mieter bei Vertragsschluss in Textform ausgehändigt und ist Bestandteil des Mietvertrags.
(2) Schäden am Apartment oder an der Einrichtung sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Rauchen in den Apartments und im Gebäudeinneren ist nicht gestattet. Bei nachweislichem Verstoß kann die Vermieterin die nachweisbaren Kosten einer professionellen Sonderreinigung sowie ggf. Ersatz für beschädigte Einrichtungsgegenstände in Rechnung stellen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Die Haltung von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Kleintiere in nicht beeinträchtigender Anzahl (z. B. Zierfische) sind zustimmungsfrei.
(5) Bauliche Veränderungen am Apartment sind nicht gestattet. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder ähnlichem, das über eine übliche, rückstandslos entfernbare Dekoration hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Vermieterin.
(6) Meldepflicht: Der Mieter ist verpflichtet, bei Einzug den Meldeschein gemäß § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Vermieterin ist zur Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten verpflichtet.
§ 9 Haftung der Vermieterin
(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und für Schäden aufgrund der Verletzung einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet die Vermieterin der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(4) Für die Sicherheit der vom Mieter eingebrachten Sachen haftet die Vermieterin nach den vorstehenden Absätzen. Der Mieter ist gehalten, wertvolle Gegenstände in dem dafür vorgesehenen Sicherheitsbereich aufzubewahren bzw. separat zu versichern.
§ 10 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 543, 569 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter:
- für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BGB),
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BGB),
- das Apartment vertragswidrig nutzt und diese Nutzung trotz Abmahnung fortsetzt,
- den Hausfrieden nachhaltig stört (§ 569 Abs. 2 BGB),
- das Apartment oder die Einrichtung erheblich beschädigt oder gefährdet.
(2) Eine Kündigung nach Absatz 1 bedarf der Schriftform. Die gesetzlich vorgesehenen Abmahnungs- und Fristsetzungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz
Die im Rahmen des Mietverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere Meldepflicht nach § 29 BMG, Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO / § 257 HGB) verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Vermieterin. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gegenüber Verbrauchern mit Sitz in Deutschland gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: März 2026